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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

ASPHALT Supercar Experience GmbH, Reinhardtstraße 37, 10117 Berlin 

Stand JanApril 2023 

Durch das Ankreuzen des entsprechenden Kontrollfeldes erklären Sie sich mit den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen einverstanden und bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme dieser Bedingungen. 

  • 1 Geltungsbereich
  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von uns für unsere Kunden durchgeführten Reiseveranstaltungen im Sinne des § 651a BGB. Eine Reiseveranstaltung erbringen wir nur, wenn wir eine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringen. Diese AGB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und Regeln insoweit die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. 
  1. Der Kunde erklärt sich mit seiner Anmeldung zu einem Event mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Abweichungen in der jeweiligen Eventausschreibungen haben Vorrang. 
  1. Die im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabsprachen, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich. 
  1. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB  nicht  unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. 
  • 2 Abschluss des Vertrages
  1. Mit seiner Anmeldung zum Event bietet der Kunde uns verbindlich den Abschluss eines Vertrages. 
  1. Die Anmeldung kann auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich, mündlich, telefonisch  oder  per Telefax vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde jedenfalls dann wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, wenn er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 
  1. Der Vertrag kommt mit  dem  Zugang  unserer  Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. 
  1. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir dem Kunden eine schriftliche Bestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Eventbeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. 
  • 3 Bezahlung
  1. Der vereinbarte Eventpreis ist nach Vertragsabschluss sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnungsstellung keine anderen Zahlungsziele angegeben wurden. 
  1. Bei Buchungen bis 30 Tage vor Eventbeginn ist der Kunde verpflichtet, nach Erhalt der Anmeldebestätigung den gesamten Preis sofort zu zahlen. 
  1. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit den Rücktrittskosten gemäß 5 (2) zu belasten. 

 

  • 4 Leistungsänderungen
  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Events von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Events nicht beeinträchtigen. 
  1. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 
  1. Wir werden den Kunden von Leistungsänderungen oder – Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. 
  1. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem gleichwertigen Event zu verlangen, wenn wir dazu in der Lage sind, eine solches Event ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung oder die Absage des Events uns gegenüber geltend machen. 

 

  • 5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
  1. Der Kunde kann jederzeit vor Eventbeginn von diesem zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der AGB angegebenen Anschrift schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang (Datum des Poststempels) der Rücktrittserklärung. 
  1. Tritt der Kunde vor Eventbeginn zurück oder tritt er dieses nicht an, ist eine entsprechende Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis zu zahlen. 
    Dieser Entschädigungsanspruch  ist unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Eventbeginn, der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: Tagesevents(nicht länger als 24 Stunden Gesamtumfang) 
     
  • bis 14 Tage vor Eventbeginn: 50% des Preises 
  • bis 10 Tage vor Eventbeginn: 100% des Preises 
  • Nichtantritt oder Stornierung am Tag des Eventbeginns: 100% des Preises. 

Mehrtägige Events (Veranstaltungsumfang an mehr als einem Tag und/ oder mit Übernachtung): 

  • bis 90 Tage vor Eventbeginn: 50% des Preises 
  • bis 60 Tage vor Eventbeginn: 75% des Preises 
  • bis 40 Tage vor Eventbeginn: 95% des Preises 
  • bis 30 Tage vor Eventbeginn: 100% des Preises 

Reiserücktrittsversicherung: Falls erforderlich, empfehlen wir eine zusätzliche, speziell kalkulierte Reiserücktrittsversicherung. 

  1. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale. 
  1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Eventtermins, des Eventverlaufs, des Ortes des Eventbeginns, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Dem Kunden werden daher die Kosten in gleicher Höhe berechnet, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,00. 
  1. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 

 

  • 6 Nicht in Anspruch genommene Leistung
  1. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 
  • 7 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
  1. Wir können bis 10 Tage vor Eventbeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Eventvertrag zurücktreten, wenn wir in der Ausschreibung sowie in der Bestätigung für das entsprechende Event auf die Mindestteilnehmerzahl hingewiesen haben und diese Zahl so wie der Zeitpunkt, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Eventbeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. 
  1. Wir werden den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Events in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung schnellstmöglich Der Kunde erhält den eingezahlten  Eventpreis  unverzüglich  zurück.  Sollte bereits  zu  einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir den Kunden unterrichten. 

 

• 8 Sicherheits- und Verkehrsvorschriften 

  1. Das Event findet ausschließlich an den ausgeschriebenen Veranstaltungsorten statt. 
  2. Während der Dauer der gesamten Veranstaltung sind unsere Handlungsbevollmächtigten dem Kunden gegenüber weisungsbefugt. 
  3. Der Kunde ist für auch auf von ASPHALT empfohlenen Routen zu den Event Locations selbst für seine Handlungen verantwortlich und ist angehalten, die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. 
  4. Während des Events gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). 
  5. Der Kunde haftet selbst für Buß- und Strafmandate oder eventuelle Schäden, die während des eigenständigen Transfers zwischen den Veranstaltungsorten aufgrund seiner Handlungen entstanden sein können. 
  6. Bei sämtlichen Fahrten hat der Teilnehmer die in dem jeweiligen Land geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst von diesen in Kenntnis zu setzen. 
  7. Der Kunde hat vor dem Event sicherzustellen, dass das von ihm geführte Fahrzeug nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-  Ordnung zugelassen Dies gilt auch für etwaige Um-oder Anbauten. Darüber hinaus hat der Kunde sicherzustellen, dass er über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Der Kunde hat uns  diesen  auf Verlangen nachzuweisen. Besteht der erforderliche Versicherungsschutz nicht oder kann der Versicherungsschutz nicht nachgewiesen werden, so kann das Fahrzeug des Kunden vom Event ausgeschlossen werden. 
  8. Kunden, die die  vorstehenden  Regeln  des § 8 missachten, können von uns vom weiteren Verlauf Events ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht in solchen Fällen nicht. 

 

  • 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
  1. Wir können vom Eventvertrag zurücktreten oder nach Antritt des Events den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Events ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen  Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 
  • 10 Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Eventvertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch  (BGB) §  651j BGB – Kündigung wegen höherer Gewalt hingewiesen. 

In Abweichung davon gelten folgende Regelungen: 

  1. Sowohl Reiseveranstalter als auch Reisender können bei höherer Gewalt den Reisevertrag kündigen. Wurde die Reise bereits angetreten, hat der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen bis zur Beendigung der Reise einen Teilvergütungsanspruch. 
  2. Warnungen des Auswärtigen Amtes (nicht von Politikern) sind ein wichtiges Indiz, aber keine Voraussetzung für ein Kündigungsrecht wegen eines unvermeidbaren Ereignisses. Wer trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes seinen Urlaub bucht oder zum Beispiel eine Warnung des Reiseveranstalters ignoriert, geht bewusst ein höheres Risiko ein und kann den Reisevertrag dann nicht wegen eines unvermeidbaren Ereignisses kündigen. 
  3. Ob die Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Wer aus Angst oder wegen Reiseunlust kündigt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. 
  • 11 Obliegenheiten des Kunden
  1. Mängelanzeige: Wird das Event nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe. Er ist aber verpflichtet, uns gegenüber einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Eventpreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Leitung zur Kenntnis zu geben.  Ist ein Leiter vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel uns über die am Ende dieser Bedingung genannten Kontaktdaten zur Kenntnis zu gegeben. Die Leitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 
  2. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Eventvertrag wegen eines Mangels der in 615c  BGB bezeichneten Art  nach § 615e BGB oder aus wichtigem, uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. 
  3. Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu Insbesondere hat er uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. 

 

  • 12 Haftungsbeschränkung
  1. Der Kunde hat vor Antritt des Events eine Haftungsausschluss- und freistellungserklärung zu unterzeichnen. Die Abgabe der  Erklärung  ist Bedingung für die Teilnahme an dem Event. Sofern dort nicht abweichend geregelt ist unsere Haftung im Übrigen wie folgt beschränkt: 
  2. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder b) soweit wir für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 
  3. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Preis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 
  4. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit  Leistungen,  die  als  Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Eventausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als  Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer  Leistungen sind. Wir haften jedoch a) für Leistungen, welche die Unterbringung während des Events beinhalten, b) wenn und insoweit einem dem Kunden entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich ist.
  5. Der Kunde ist im Allgemeinen für Schäden, welche durch ihn am eigenen Eigentum, Eigentum Dritter, der eigenen Person oder an Dritten entstehen, über den gesamten Veranstaltungszeitraum selbst verantwortlich. 

 

  • 13 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Events muss der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Events uns gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Anschrift geltend. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. 
  2. Ansprüche des Kunden nach den § 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den § 651c  bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem das Event dem Vertrag nach enden sollte. 

 

  • 14 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
  1. Sofern erforderlich werden wir den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor  Vertragsabschluss  sowie über deren evtl. Änderungen vor Eventantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitfahrer (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 
  2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Dokumente (Personalausweis/Reisepass, Führerschein, Zulassungsbescheinigung), eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist   ausschließlich der Kunde verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir ihn schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 
  • 15 Fotoaufnahmen/Datenschutz
  1. Von uns und den Teilnehmern des Events sowie etwaigen Begleitpersonen gemachte Foto- oder Videoaufnahmen dürfen von uns veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung  zu  einem Event erklärt  der  Kunde  hierzu  auf Widerruf seine Der Widerruf der Einwilligung muss schriftlich erfolgen. 
  2. Personenbezogene Daten, die der Kunde bei Anmeldung oder uns zu einem späteren Zeitpunkt, dürfen von uns aufgehoben  und gespeichert werden. Die Weiterleitung an Dritte ist zulässig, sofern dies zur Erfüllung von Haupt- oder Nebenverpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen AGB notwendig Mit der Anmeldung zu einem Event erklärt der Kunde hierzu auf Widerruf seine Einwilligung. Der Widerruf muss uns gegenüber schriftlich erfolgen. 

 

  • 16 Gerichtsstand, Sonstiges
  1. Für Klagen gegen Kunden Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart. Im Übrigen ist das Wohnsitzgericht des Veranstalters zuständig. 
  2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Eventvertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Eventvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kundeangehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 
  3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 
  4. Sofern in diesen AGB auf unsere Anschrift oder Kontaktdaten verwiesen wird, so lauten diese: 

 

ASPHALT Supercar Experience GmbH, Reinhardtstraße 37, 10117 Berlin 
E-Mail: hello@asphalt-experience.de / Internet: https://asphalt-experience.de